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   OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04   

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OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04 (https://dejure.org/2005,22278)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.05.2005 - 3 U 295/04 (https://dejure.org/2005,22278)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 3 U 295/04 (https://dejure.org/2005,22278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Abhängigmachen der Finanzierung eines Eigentumswohnungskaufs vom Beitritt zu einem Mietpool; Aufklärungspflichten im Hinblick auf die Zahlung einer Innenprovision an den Finanzierungsvermittler

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 241 Abs. 2, §§ 311, 675 Abs. 2, pVV
    Aufklärungspflichten bei Finanzierung von Eigentumswohnungen - Beitritt in einen Mietpool

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (zuletzt BGH NJW 2005, 664, 665; MDR 2004, 582 f. m. w. N.).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank kommt insoweit nur dann in Betracht, wenn die Zahlung der Innenprovision zu einer sittenwidrigen Verschiebung des Kaufpreises in Bezug auf den tatsächlichen Verkehrswert führt (BGH MDR 2004, 582 f. m. w. N.).

    Im Übrigen könnte eine unterstellte schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten nur zum Ersatz des Schadens führen, dessen Eintritt die Einhaltung der Pflicht verhindern sollte (BGH WM 2004, 521 ff. unter II 2 a bb 3 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 17.11.2004 - 3 U 144/04

    Zurückbehaltungsrecht wegen eines Nachbesserungsanspruchs bei Scheitern des

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Das Bestreben nach einer genügenden Absicherung ist banküblich und typischerweise mit der Rolle des Kreditgebers verknüpft (Senat, Urteil vom 17. November 2004, Az: 3 U 144/04).

    Abgesehen davon dass dieser Wert über dem Kaufpreis liegt, dürfte sich aus der zu bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung eines Beleihungswerts keine drittschützende Wirkung für den Kreditnehmer ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 17. November 2004, Az: 3 U 144/04).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Es kommt deswegen auf das im Verfahren OLG Karlsruhe 15 U 4/01 (Urteil vom 24. November 2004) eingeholte Gutachten zur Frage der Üblichkeit des Abschlusses einer Mietpoolvereinbarung - die vom Gutachter verneint wurde - nicht an.
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (zuletzt BGH NJW 2005, 664, 665; MDR 2004, 582 f. m. w. N.).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Eine Zurechnung setzt jedenfalls voraus, dass sie in einem der Bank zufallenden Pflichtenkreis, also dem Kreditgeschäft tätig geworden sind (BGH NJW 2003, 422; NJW 2004, 154, 157).
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01

    Erwerb einer Eigentumswohnung mittels Finanzierung durch zwei Bausparverträge und

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Es bedarf letztlich auch keiner Entscheidung, ob mit dem OLG Hamm (Urteil vom 14. November 2002, Az: 5 U 51/01) angenommen werden kann, eine Zinssubvention habe bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise lediglich die für die Finanzierungsvermittlung geleistete verdeckte Innenprovision wieder ausgeglichen, sodass sie aus Sicht der Kläger im Ergebnis allenfalls zu einer Verteuerung des Kaufpreises der erworbenen Wohnung geführt haben mag.
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Die Bank ist im Regelfall nicht gehalten, den Kreditbewerber von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen (BGH NJW 2000, 3558, 3559).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Eine Zurechnung setzt jedenfalls voraus, dass sie in einem der Bank zufallenden Pflichtenkreis, also dem Kreditgeschäft tätig geworden sind (BGH NJW 2003, 422; NJW 2004, 154, 157).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2093, 2094) können bei bloß geringfügigen Abweichungen die in den Monatsberichten der D. B. ausgewiesenen Zinssätze mit Rücksicht darauf, dass sie allein auf einer statistischen Stichprobenerhebung beruhen, noch als ausreichender Anhaltspunkt für die Marktüblichkeit des konkreten vereinbarten effektiven Jahreszinses dienen.
  • LG Frankfurt/Oder, 15.11.2006 - 13 O 604/04
    Das ist nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Bank etwa im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung - ggf. durch die Kreditgewährung sowohl an den Bauträger oder Investor als auch an die einzelnen Erwerber - in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, WM 2006, 1194 ff; BGH, NJW 2005, 665, 665; BGH, MDR 2004, 582 f m.w.N.; BGH WM 2003, 1710, 1713 und 2327; KG, vom 28. August 2006, Az.: 22 U 109/05, Seite 10; Hanseatische OLG vom 28. Juni 2005, Az.: 8 U 67/04, Seite 10; OLG Celle vom 28 Juni 2006, Az. 3 U 252/05, Seiten 8 und 10 sowie vom 17. November 2004, Az.: 3 U 144/04, Seite 10 und vom 4. Mai 2003, Az.: 3 U 295/04, Ziffer A2; OLG Düsseldorf vom 10. September 2004, Az.: I - 16 U 67/03, Seite 15).

    Es handelt sich um das typische Bestreben eines Kreditgebers nach genügender Absicherung (BGH, NJW 2006, 2099, 2104; BGH, WM 1992, 901, 905; Brandenburgisches OLG vom 6. September 2006, Az.: 4 U 175/05, Seite 27; OLG Celle vom 4. Mai 2005, Az.: 3 U 295/04, Ziffer A2b; OLG Oldenburg vom 17. September 2004, Az.: 15 U 40/04, Seite 3 f; OLG Düsseldorf vom 10. September 2004, Az: I-16 U 67/03, Seite 15 m.w.N.).

    Eine Aufklärungspflicht käme unter dem Gesichtspunkt des Wissensvorsprunges allenfalls dann in Betracht, wenn die Zahlung der Innenprovision zu einer sittenwidrigen Verschiebung des Kaufpreises im Hinblick auf den tatsächlichen Verkehrswert führen würde (BGH, MDR 2004, 582 f m.w.N.; OLG Celle vom 4. Mai 2005, Az.: 3 U 295/04, Ziffer A2d).

  • OLG Celle, 30.08.2006 - 3 U 82/06
    Auch für ihn verringert sich in der Regel das finanzielle Risiko eines etwaigen Leerstandes der erworbenen Wohnung, weil das Risiko von allen Miteigentümern in gleicher Weise getragen wird (vgl. hierzu auch Senat , Urteil vom 4. Mai 2005, 3 U 295/04 ).
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